Am 24.3. wurden vom Kultusministerium die Regelungen für die Organisation des Schulbetriebs nach den Osterferien veröffentlicht.
Die Regelungen in Kürze:
- Es bleibt bei der bestehenden Präsenzpflicht.
- Wenn der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden alle Schülerinnen und Schüler im Szenario B unterrichtet.
- Wenn der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, werden di eSchülerinnen und Schüler des Primarbereichs, der Förderschulen GE sowie der Abschlussklassen im Szenario B unterrichtet. Alle anderen verbleiben im Distanzlernen.
Der Wechsel der Szenarien beim Über-bzw. Unterschreiten des Grenzwertes wird über eine Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde vor Ort kommuniziert und umgesetzt.
Die Briefe des Kultusministers sind hier nachzulesen (zum Öffnen bitte klicken):
Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte
Brief an Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-10
Brief an Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11-13
Comments are closed