Freiwilliges Homeschooling ab 14.12. möglich- Aktuelle Corona-Informationen (10.12.2020)

Präzisierungen aus dem Kultusministerium

Bitte lassen Sie Ihr Kind ab Mittwoch, 16.12.2020 zu Hause, damit der Infektionsschutz gewährleistet ist.

Wer kann, der soll sein Kind zu Hause lassen, wer nicht kann, der findet offene Schulen, in denen Unterricht, angepasst an die Situation und die Gegebenheiten vor Ort, stattfindet. 

In der letzten Woche gab es bereits die Mitteilung, dass Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen können, dies gilt nach wie vor, allerdings in etwas verschärfter Form. Die Schule ist für diejenigen geöffnet, die ihre Kinder NICHT zu Hause lassen können. Normal ist, dass die Kinder zu Hause bleiben, für diejenigen, die Not haben, bleiben die Schulen offen. Es findet in der Schule der gleiche Unterricht wie zu Hause statt. Ein differenziertes Angebot von Distanzlernaufgaben und Aufgaben, die in der Schule bearbeitet werden, ist nicht ausdrücklich erforderlich. Mit dieser Regelung verpasst niemand etwas, der nicht in der Schule ist. Das „Zusammenziehen“ von Klassen oder gar Jahrgängen ist kontraproduktiv und widerspricht dem Schutzgedanken.

Der Ganztag findet im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort statt.

Es werden ab Mittwoch keine Klausuren oder Arbeiten geschrieben. Ausnahmen sind nicht möglich. Aus Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler und weil es hohe rechtliche Bedenken ob der Kurzfristigkeit einer möglichen Verschiebung gibt, > sind Arbeiten und Klausuren nicht auf Dienstag vorzuziehen.

 

Informationen des Schulleiters zum freiwilligen Homeschooling ab 14.12.2020

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, heute kamen zahlreiche neue Informationen aus dem MK an unsere Schule. Diese betreffen die letzte Woche vor den Weihnachtsferien (14.-18.12.20) und bringen uns sehr kurzfristige Änderungen in unserem Arbeitsablauf mit sich.

Folgende Passagen stammen aus dem Ministerbrief vom heutigen Datum: „Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung bieten wir Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und erweitern damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Befreiung des Präsenzunterrichts nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie wir es für das Szenario B im Leitfaden und in den Handreichungen zum Distanzlernen beschrieben haben, gilt auch für diese besondere Woche. „

„Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, sind die betroffenen Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule zu bestellen. Vorabiklausuren und andere (abschluss-) relevante Prüfungen finden in jedem Fall statt.“

Für unsere Schule bedeutet das Folgendes für die Woche vom 14.12.-18.12.2020:

Bitte verschaffen Sie sich einen Überblick über die Klassenarbeiten, die Ihr Kind noch schreiben wird (vor und nach den Weihnachtsferien). Als Folge der oben genannten Änderungen werden einige Klassenarbeiten in den sogenannten Langzeitfächern ausgesetzt. Eine aktualisierte Übersicht wird über Klassenarbeiten wohl ab dem Wochenende auf IServ im Modul Klausurplan zu finden sein. SuS‘, die durch ihre Eltern für den Zeitraum 14.12-16.12.20 zu Hause gelassen werden, sind verpflichtet, für das Schreiben der Klassenarbeit für die jeweiligen Stunden in die Schule zu kommen. Diese Regelung gilt auch für den Nachschreibtermin am 16.12.20.
Lehrkräfte laden Unterrichtsinhalte bei IServ für SuS hoch, die sich in dieser Woche im Homeschooling befinden werden. Dies soll zu den jeweiligen Unterrichtsstunden laut Plan geschehen. Eine Rückmeldung der SuS durch Bestätigung oder ggf. Einreichung einer Datei/eines Textes soll bis zum 18.12.20, 18 Uhr, erfolgen.

Nehmen Sie/ Nehmt bitte Kenntnis von den Ministerbriefe (siehe unten).

Bleiben Sie/ Bleibt gesund

Viele Grüße Jens Hegerfeld, OStD

 

Brief des Kultusministers an Eltern und Erziehungsberechtigte

Brief des Kultusministers an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 (Jahrgang 5-10)

Brief des Kultusministers an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 (Jahrgang 11-13)

Beratungs- und Gesprächsangebote für Kinder und Jugendliche